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01828Blutentnahme für Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis

Beschreibung

Entnahme von Venenblut für den Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis im Rahmen der Empfängnisregelung,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Krankheitsfall

Anmerkung

Vertragsärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich können die Gebührenordnungsposition 01828 berechnen, wenn sie nachweisen, dass sie diese Leistung bereits vor dem 31.12.2002 abgerechnet haben oder über eine mindestens einjährige gynäkologische Weiterbildung verfügen.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
am Behandlungstag08210, 08211, 08212

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)19
Gesamt (Euro)2,27