![]() |
|
Beschreibung
Entnahme von Venenblut für den Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis im Rahmen der Empfängnisregelung,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Krankheitsfall
Anmerkung
Vertragsärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich können die Gebührenordnungsposition 01828 berechnen, wenn sie nachweisen, dass sie diese Leistung bereits vor dem 31.12.2002 abgerechnet haben oder über eine mindestens einjährige gynäkologische Weiterbildung verfügen.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
am Behandlungstag | 08210, 08211, 08212 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 19 |
Gesamt (Euro) | 2,18 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/2, erstellt am 13.04.2023