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03010Zuschlag TSS-Terminvermittlung

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 03000 für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1 oder 4.3.10.2,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Arztgruppenfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 03010 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Arztgruppenfall01710

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein