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04010Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 04000 für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.10.1, 4.3.10.2 oder 4.3.10.3,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Arztgruppenfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 04010 kann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt werden.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Arztgruppenfall01710

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein