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Beschreibung
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 04530 für die Durchführung eines unspezifischen bronchialen Provokationstests
Obligater Leistungsinhalt
oder
Fakultativer Leistungsinhalt
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 04532 ist nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig. Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 04532 ist die Erfüllung der notwendigen sachlichen und personellen Bedingungen für eine gegebenenfalls erforderliche notfallmedizinische Versorgung.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
im Behandlungsfall | 04220, 04221, 04536, 36882, 36883 | 4.4, 4.5.1, 4.5.3, 4.5.4, 4.5.5 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 367 |
Gesamt (Euro) | 42,17 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/1, erstellt am 01.03.2023