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04590Anleitung zur Selbstanwendung rtCGM

Beschreibung

Anleitung zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM)

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je vollendete 10 Minuten

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 04590 ist je rtCGM-System in höchstens zwei aufeinanderfolgenden Quartalen höchstens 7-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 04590 ist ausschließlich im Zusammenhang mit der ersten Verordnung eines oder dem Umstieg auf ein anderes rtCGM-System berechnungsfähig.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)72
Gesamt (Euro)8,59