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Beschreibung
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 05220,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 05222 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01522, 01540, 01541, 01542, 01543, 01544, 01545, 01549, 02102 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 20 |
Gesamt (Euro) | 2,39 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024