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05222Zuschlag zur GOP 05220

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 05220,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 05222 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01522, 01540, 01541, 01542, 01543, 01544, 01545, 01549, 02102

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)20
Gesamt (Euro)2,39