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Beschreibung
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 05210 bis 05212,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 05227 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01540, 01541, 01542, 01543, 01544, 01545, 02102 | |
im Behandlungsfall | 01630 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 3 |
Gesamt (Euro) | 0,34 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/2, erstellt am 13.04.2023