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05315Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31840, 31841, 36840 und 36841

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31840, 31841, 36840 und 36841

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 05315 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01522, 01540, 01541, 01542, 01543, 01544, 01545, 01549, 02102, 05361, 05370, 05371

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)14
Gesamt (Euro)1,67