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06225Zuschlag für die Behandlung durch (einen) konservativ tätige(n) Augenarzt/-ärzte

Beschreibung

Zuschlag zu den Grundpauschalen nach den Nrn. 06210 bis 06212 für die Behandlung eines Versicherten ausschließlich durch (einen) konservativ tätige(n) Augenarzt/-ärzte gemäß Nr. 6 der Präambel 6.1

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)126
Gesamt (Euro)15,04