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08227Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 08210 bis 08212

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 08210 bis 08212,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 08227 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01630

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)2
Gesamt (Euro)0,24