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Beschreibung
Reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung zur Kryokonservierung und der dazugehörigen medizinischen Maßnahmen gemäß § 4 Satz 2 Nr. 2 Kryo-RL
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je vollendete 10 Minuten, höchstens zweimal im Krankheitsfall
Anmerkung
Die dreimalige Berechnung der Gebührenordnungsposition 08621 im Krankheitsfall ist mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit zulässig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 128 |
Gesamt (Euro) | 14,71 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/2, erstellt am 13.04.2023