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08621Reproduktionsmedizinische Beratung gemäß Kryo-RL

Beschreibung

Reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung zur Kryokonservierung und der dazugehörigen medizinischen Maßnahmen gemäß § 4 Satz 2 Nr. 2 Kryo-RL

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je vollendete 10 Minuten, höchstens zweimal im Krankheitsfall

Anmerkung

Die dreimalige Berechnung der Gebührenordnungsposition 08621 im Krankheitsfall ist mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit zulässig.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)128
Gesamt (Euro)14,71