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08622Reproduktionsmedizinische Beratung im Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kryo-RL

Beschreibung

Reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung im Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kryo-RL

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je vollendete 10 Minuten, höchstens dreimal im Krankheitsfall

Anmerkung

Bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde ist dies durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.
Die viermalige Berechnung der Gebührenordnungsposition 08622 im Krankheitsfall ist mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit zulässig.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)128
Gesamt (Euro)15,28