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Beschreibung
Stimulationsbehandlung zur Kryokonservierung von Eizellen gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 2 Kryo-RL,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Zyklusfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 08635 ist im Zyklusfall mit medizinischer Begründung bis zu dreimal berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 08635 ist im Zyklusfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen 33042 bis 33044, 33081 und 33090 bis 33092 und nicht neben den Gebührenordnungspositionen des Kapitels 32, ausgenommen der Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 32575, 32614, 32618, 32660 und 32781, berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 1991 |
Gesamt (Euro) | 224,31 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2022/3, erstellt am 01.07.2022