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Beschreibung
Stimulationsbehandlung zur Kryokonservierung von Eizellen gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 2 Kryo-RL,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Zyklusfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 08635 ist im Zyklusfall mit medizinischer Begründung bis zu dreimal berechnungsfähig. Ab der zweiten Stimulationsbehandlung nach der Gebührenordnungsposition 08635 im Zyklusfall wird die Gebührenordnungsposition 08635 mit 1901 Punkten bewertet.
Die Gebührenordnungsposition 08635 ist im Zyklusfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen 08536, 33042 bis 33044, 33081 und 33090 bis 33092 und nicht neben den Gebührenordnungspositionen des Kapitels 32, ausgenommen der Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 32575, 32614, 32618, 32660 und 32781, berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 1991 |
Gesamt (Euro) | 228,80 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/4, erstellt am 21.11.2023