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09324Abklärung einer vestibulo-cochleären Erkrankung mittels Messung(en) otoakustischer Emissionen

Beschreibung

Abklärung einer vestibulo-cochleären Erkrankung mittels Messung(en) otoakustischer Emissionen

Obligater Leistungsinhalt

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 09324 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung zur Bestimmung der otoakustischen Emissionen gemäß § 135 Abs. 1 SGB V voraus.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung09323, 09327, 20323, 20324, 20327, 20371
am Behandlungstag01705, 01706

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)104
Gesamt (Euro)12,41