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Beschreibung
Zusatzpauschale für die postoperative Nachsorge nach Tympanoplastik Typ II bis V
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal am Behandlungstag
Anmerkung
Die Gebührenordnungspositionen 09365 und/oder 20365 sind in Summe höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 09365 ist höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 09365 ist nur in einem Zeitraum von 28 Tagen nach stationärer operativer Behandlung berechnungsfähig. Das Datum der Entlassung ist auf dem Behandlungsschein anzugeben.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2 | 31.4.3 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 75 |
Gesamt (Euro) | 8,62 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/3, erstellt am 30.06.2023