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Beschreibung
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 11233
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je vollendete 20 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit, bis zu fünfmal im Krankheitsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungspositionen 11233 und 11234 sind nur in demselben Quartal berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
im Krankheitsfall | 11235, 11236, 11301, 19401 |
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 553 |
Gesamt (Euro) | 65,99 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024