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Beschreibung
Ehlers-Danlos-Syndrom, vaskulärer Typ (Typ IV) - Deletions-/Duplikationsanalyse
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal im Krankheitsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 11447 ist nur berechnungsfähig, wenn die diagnostische Fragestellung aufgrund des Analyseergebnisses entsprechend der Gebührenordnungsposition 11446 nicht vollständig beantwortet werden konnte.
Der Höchstwert für die Gebührenordnungspositionen 11444 bis 11448 beträgt 32.288 Punkte im Krankheitsfall.
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 2457 |
Gesamt (Euro) | 293,22 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024