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11508Postnatale gesamtgenomische Untersuchung auf konstitutionelle Imbalancen

Beschreibung

Postnatale gesamtgenomische Untersuchung auf konstitutionelle Imbalancen

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Krankheitsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 11508 ist nur berechnungsfähig, wenn die Fragestellung aufgrund der Analyseergebnisse entsprechend der Gebührenordnungsposition 11502 nicht vollständig beantwortet werden konnte.
Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungspositionen 11503 bis 11508 beträgt 12.000 Punkte im Krankheitsfall.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Krankheitsfall01793

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)8818
Gesamt (Euro)1.052,33