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12230Zuschlag zu den GOP 12210 und 12220

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 12210 und 12220,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 12230 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall40100, 40110, 40111

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)6
Gesamt (Euro)0,72