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13300Zusatzpauschale Angiologie

Beschreibung

Zusatzpauschale Angiologie

Obligater Leistungsinhalt

und/oder

und/oder

und/oder

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 13300 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschallvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Entgegen Nr. 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition 13300 auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Erbringung von verschlussplethysmographischen bzw. photoplethysmographischen, kapillarmikroskopischen sowie blutigen phlebodynamometrischen Untersuchungen oder der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 33071 verfügt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall30500, 33060, 33061, 33063, 33070, 33071, 33072, 33073, 33075, 33076, 36881, 3688313.2.1, 13.2.2, 13.3.2, 13.3.3, 13.3.4, 13.3.5, 13.3.6, 13.3.7, 13.3.8

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)535
Gesamt (Euro)63,85