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13397Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13390 bis 13392

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13390 bis 13392,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13397 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01630

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)2
Gesamt (Euro)0,24