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13497Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13490 bis 13492

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13490 bis 13492,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13497 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01630

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)9
Gesamt (Euro)1,07