EBM-Logo
13547Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13540 bis 13542

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13540 bis 13542,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13547 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01630

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)2
Gesamt (Euro)0,24