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Beschreibung
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 13644,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 13646 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 11 |
Gesamt (Euro) | 1,24 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2022/2, erstellt am 04.04.2022