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13697Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13690 bis 13692

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13690 bis 13692,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 13697 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01630

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)6
Gesamt (Euro)0,72