| 16211 | Grundpauschale 6. - 59. Lebensjahr |
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Beschreibung
Grundpauschale
für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr
Obligater Leistungsinhalt
- Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und/oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä,
Fakultativer Leistungsinhalt
- Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen,
- Ärztlicher Bericht entsprechend der Gebührenordnungsposition 01600,
- Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition 01601,
- Beratung und Behandlung bis zu 10 Minuten Dauer,
- Erhebung des vollständigen neurologischen Status, ggf. zusätzlich ergänzende Erhebung des psychiatrischen Status bei neurologischen Fällen,
- Erhebung des vollständigen psychiatrischen Status, ggf. zusätzlich ergänzende Erhebung des neurologischen Status bei psychiatrischen Fällen,
- Psychiatrische Kontrolluntersuchung einschließlich Zwischen- und/oder Fremdanamnese,
- In Anhang 1 aufgeführte Leistungen,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Abrechnungsausschlüsse
| Leistungen | Kapitel |
in derselben Sitzung | 01436 | |
im Behandlungsfall | 01600, 01601 | |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 184 |
Gesamt (Euro) | 21,96 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024