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01600Ärztlicher Bericht nach Untersuchung

Beschreibung

Ärztlicher Bericht über das Ergebnis einer Patientenuntersuchung

Anmerkung

Der Höchstwert für die Gebührenordnungsposition 01600 und 01601 beträgt 258 Punkte je Behandlungsfall. Der Höchstwert ist auch auf den Arztfall anzuwenden.
Die Gebührenordnungsposition 01600 ist in den berechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen der Abschnitte 8.5, 31.2, 32.2, 32.3, 36.2 und der Kapitel 11, 12, 17, 19, 24, 25 und 34 enthalten.
Die Gebührenordnungsposition 01600 ist im Behandlungsfall nicht neben den Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
am Behandlungstag31010, 31011, 31012, 31013
im Behandlungsfall01793, 01794, 01841, 03000, 03030, 04000, 04030, 25213, 30700, 34810, 34820, 34821, 37706
im Krankheitsfall01842

Höchstwerte

HöchstwertGOP
258 Punkte01600, 01601

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)55
Gesamt (Euro)6,56