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Beschreibung
Zusatzpauschale Radiosynoviorthese an großen oder mittleren Gelenken
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal je Gelenk, höchstens zweimal am Behandlungstag
Anmerkung
Entgegen Nr. 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition 17373 bei der Radiosynoviorthese am Kniegelenk auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit von Durchleuchtungen verfügt.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 02341, 02344, 17310, 17361, 34235, 34236 |
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 775 |
Gesamt (Euro) | 92,49 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024