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19.4.3Indikationsbezogene Diagnostik hämatologischer Neoplasien
  1. Die Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 19.4.3 EBM können nur durchveranlasst werden.
  2. Ergänzend zu Nr. 1 können Fachärzte für Pathologie und Fachärzte für Neuropathologie eine Untersuchung nach der Gebührenordnungsposition 19433 im Zusammenhang mit weiteren Leistungen des Abschnitts 19.3 veranlassen oder erbringen und berechnen.