| 19.4.3 | Indikationsbezogene Diagnostik hämatologischer Neoplasien
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- Die Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 19.4.3 EBM können nur durch
- Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie,
- Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie,
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder-Hämatologie und -Onkologie,
- Fachärzte, die an der "Onkologie-Vereinbarung" (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) teilnehmen,
veranlasst werden. - Ergänzend zu Nr. 1 können Fachärzte für Pathologie und Fachärzte für Neuropathologie eine Untersuchung nach der Gebührenordnungsposition 19433 im Zusammenhang mit weiteren Leistungen des Abschnitts 19.3 veranlassen oder erbringen und berechnen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024