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Beschreibung
Nachweis oder Ausschluss von allen bekannten MET-Exon-14-Skipping-Mutationen unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA zur Indikationsstellung einer gezielten Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom, wenn dies laut Fachinformation obligat ist,
Abrechnungsbestimmung
zweimal im Krankheitsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 19465 ist nur dann berechnungsfähig, wenn ein nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom histologisch nachgewiesen ist und nicht genügend Tumorgewebe als Untersuchungsmaterial zur Verfügung steht oder gewonnen werden kann.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 19465 setzt die Anwendung eines validierten Verfahrens voraus, für das Nachweisgrenzen von <= 0,5 % Variantenallelfrequenz für MET-Exon-14-Skipping-Mutationen belegt werden können.
Die Gebührenordnungsposition 19465 ist für das Therapiemonitoring nicht berechnungsfähig.
Das Untersuchungsverfahren muss Maßnahmen zur Erkennung falsch positiver Mutationsnachweise im Einzelfall vorsehen.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 3934 |
Gesamt (Euro) | 469,48 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024