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21228Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 21213 bis 21215

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 21213 bis 21215,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 21228 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01630

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)6
Gesamt (Euro)0,72