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24211Konsiliarpauschale 6. - 59. Lebensjahr

Beschreibung

Konsiliarpauschale

für Versicherte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall01600, 01601, 01602

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)61
Gesamt (Euro)7,28