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Beschreibung
Weichstrahl- oder Orthovolttherapie
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je Behandlungstag
Anmerkung
Die Gebührenordnungspositionen 25341 und 25342 sind zum Zweck einer Weichstrahl- oder Orthovolttherapie gemäß der Gebührenordnungsposition 25310 nicht berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 115 |
Gesamt (Euro) | 13,72 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024