![]() |
|
Beschreibung
Weichstrahl- oder Orthovolttherapie
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je Behandlungstag
Anmerkung
Die Gebührenordnungspositionen 25341 und 25342 sind zum Zweck einer Weichstrahl- oder Orthovolttherapie gemäß der Gebührenordnungsposition 25310 nicht berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 115 |
Gesamt (Euro) | 13,22 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/1, erstellt am 02.01.2023