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25310Weichstrahl- oder Orthovolttherapie

Beschreibung

Weichstrahl- oder Orthovolttherapie

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je Behandlungstag

Anmerkung

Die Gebührenordnungspositionen 25341 und 25342 sind zum Zweck einer Weichstrahl- oder Orthovolttherapie gemäß der Gebührenordnungsposition 25310 nicht berechnungsfähig.

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)115
Gesamt (Euro)13,72