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25316Bestrahlung mit Linearbeschleuniger bei gutartiger Erkrankung

Beschreibung

Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei gutartigen Erkrankungen

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

für das erste Zielvolumen, je Bestrahlungssitzung

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 25316 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig, mit besonderer Begründung zweimal.
Entgegen 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition 25316 auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Durchführung von Bestrahlung mit bildgestützter Einstellung (IGRT) verfügt.

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)440
Gesamt (Euro)52,51