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Beschreibung
Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei gutartigen Erkrankungen
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
für das erste Zielvolumen, je Bestrahlungssitzung
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 25316 ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig, mit besonderer Begründung zweimal.
Entgegen 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition 25316 auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Durchführung von Bestrahlung mit bildgestützter Einstellung (IGRT) verfügt.
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 440 |
Gesamt (Euro) | 50,56 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/1, erstellt am 01.03.2023