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30100Spezifische allergologische Anamnese

Beschreibung

Spezifische allergologische Anamnese und/oder Beratung

Obligater Leistungsinhalt

und/oder

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je vollendete 5 Minuten

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 30100 ist höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall13250, 13258

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)65
Gesamt (Euro)7,76