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Beschreibung
Hyposensibilisierungsbehandlung
Obligater Leistungsinhalt
Anmerkung
Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 30130 ist die Erfüllung der notwendigen sachlichen und personellen Bedingungen für eine gegebenenfalls erforderliche Schockbehandlung und Intubation.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 102 |
Gesamt (Euro) | 11,72 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/1, erstellt am 01.03.2023