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30431Zuschlag Photochemotherapie, PUVA

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 30430 bei Durchführung der Phototherapie als Photochemotherapie (z. B. PUVA)

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 30431 ist nicht bei Anwendung der selektiven UVA1-Therapie berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung30300, 30301
am Behandlungstag10350

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)31
Gesamt (Euro)3,70