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Beschreibung
Überprüfung der Indikation zur Folgeverordnung Soziotherapie
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je Sitzung
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 30811 ist im Behandlungsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 30811 ist nur nach Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
am Behandlungstag | 30810 |
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 168 |
Gesamt (Euro) | 20,05 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024