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30811Folgeverordnung Soziotherapie

Beschreibung

Überprüfung der Indikation zur Folgeverordnung Soziotherapie

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je Sitzung

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 30811 ist im Behandlungsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 30811 ist nur nach Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
am Behandlungstag30810

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)168
Gesamt (Euro)20,05