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30952Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)

Beschreibung

Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)

Obligater Leistungsinhalt

oder

oder

oder

Abrechnungsbestimmung

einmal am Behandlungstag, höchstens zweimal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 30952 ist nur berechnungsfähig, wenn die Abstrichuntersuchung keinen Nachweis von MRSA aufweist.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)19
Gesamt (Euro)2,27