|
Beschreibung
Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e)
Obligater Leistungsinhalt
oder
oder
oder
Abrechnungsbestimmung
einmal am Behandlungstag, höchstens zweimal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 30952 ist nur berechnungsfähig, wenn die Abstrichuntersuchung keinen Nachweis von MRSA aufweist.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 19 |
Gesamt (Euro) | 2,27 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024