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Beschreibung
Weiterführendes geriatrisches Assessment gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik nach § 135 Abs. 2 SGB V
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal im Krankheitsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 30984 ist nur einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Gebührenordnungsposition 30984 im Krankheitsfall setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.
Entgegen Nr. 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition 30984 auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Einbindung von Neuropsychologen verfügt.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 03360, 03362, 30988 | |
im Behandlungsfall | 01613 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 871 |
Gesamt (Euro) | 103,94 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024