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Beschreibung
Tumeszenzlokalanästhesie durch den Operateur, der einen ambulanten Eingriff nach den Gebührenordnungspositionen 31096 und 31097 entsprechend Anhang 2 durchführt
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Anmerkung
Sofern die Gebührenordnungsposition 31802 neben den Gebührenordnungspositionen 31826 oder 31827 berechnet wird, ist ein Abschlag von 1.896 Punkten auf die Gebührenordnungsposition 31802 vorzunehmen. Die Prüfzeit wird entgegen der Nr. 1.7 der Allgemeinen Bestimmungen nicht angepasst.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01220, 01221, 01222, 05350, 05360, 30710 | |
am Behandlungstag | 02100, 02101, 02102 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 2592 |
Gesamt (Euro) | 297,86 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/1, erstellt am 01.03.2023