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Beschreibung
Mikroskopische Differenzierung eines Materials als gefärbte(r) Ausstrich(e) oder als Tupfpräparat(e) eines Organpunktates, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32163 bis 32167,
Knochenmark
Abrechnungsbestimmung
je Untersuchung
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Euro) | 7,90 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/3, erstellt am 30.06.2023