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Beschreibung
Quantitative Bestimmung, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32323 bis 32325,
Digoxin
Abrechnungsbestimmung
je Untersuchung
Anmerkung
Die Gebührenordnungspositionen 32324, 32350, 32351, 32352, 32390 bis 32398, 32400, 32405 und 32420 sind nebeneinander insgesamt bis zu zweimal berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Euro) | 6,30 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/4, erstellt am 21.11.2023