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32323Digoxin

Beschreibung

Quantitative Bestimmung, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32323 bis 32325,

Digoxin

Abrechnungsbestimmung

je Untersuchung

Anmerkung

Die Gebührenordnungspositionen 32324, 32350, 32351, 32352, 32390 bis 32398, 32400, 32405 und 32420 sind nebeneinander insgesamt bis zu zweimal berechnungsfähig.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Euro)6,30