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Beschreibung
Untersuchung auf allergenspezifische Immunglobuline in Einzelansätzen (Allergene oder Allergengemische),
Abrechnungsbestimmung
je Ansatz
Anmerkung
Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungspositionen 32426 und 32427 beträgt im Behandlungsfall 65,00 Euro.
Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungspositionen 32426 und 32427 beträgt in begründeten Einzelfällen bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr im Behandlungsfall 111,00 Euro.
Die Erbringung und/oder Auftragserteilung zur Durchführung von Laborleistungen nach der Gebührenordnungsposition 32427 setzt grundsätzlich das Vorliegen der Ergebnisse vorangegangener Haut- und/oder Provokationstests voraus, ausgenommen bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
Höchstwerte
Höchstwert | GOP |
65,00 Euro | 32426, 32427 |
111,00 Euro | 32426, 32427 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Euro) | 7,10 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/4, erstellt am 29.09.2023