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Beschreibung
Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen körpereigene Antigene (Autoantikörper) mittels indirekter Immunfluoreszenz, Immunoassay oder Immunoblot, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32489 bis 32505,
Antikörper gegen Schilddrüsenperoxidase (-mikrosomen) und/oder Thyreoglobulin,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 32505 setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus. Abweichend davon kann die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall entfallen bei: Anti-Heparin/PF4 Autoantikörper.
Der Höchstwert für die Untersuchungen der Gebührenordnungspositionen 32489 bis 32505 beträgt 42,60 EURO.
Höchstwerte
Höchstwert | GOP |
42,60 Euro | 32489, 32490, 32491, 32492, 32493, 32494, 32495, 32496, 32497, 32498, 32499, 32500, 32501, 32502, 32503, 32504, 32505 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Euro) | 7,50 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024