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Beschreibung
Nachweis von Antikörpern gegen HLA-Klasse I oder II Antigene mittels Festphasenmethoden,
Abrechnungsbestimmung
je HLA-Klasse und je Immunglobulinklasse
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 32916 ist im Behandlungsfall höchstens viermal berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 32916 ist bei vorbekanntem Antikörpernachweis für die entsprechende HLA- und Immunglobulinklasse nicht berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
im Behandlungsfall | 32940 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Euro) | 47,30 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/3, erstellt am 30.06.2023