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Beschreibung
Durchleuchtungen zur weiteren diagnostischen Abklärung
Obligater Leistungsinhalt
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 34281 kann nur berechnet werden, wenn die zuvor angefertigten Aufnahmen keine ausreichende diagnostische Abklärung ermöglichen. Die Begründung ist auf dem Behandlungsausweis zu dokumentieren.
Die Gebührenordnungsposition 34281 kann nur berechnet werden, wenn weiter keine Gebührenordnungspositionen abgerechnet werden, die bereits Durchleuchtungen beinhalten.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01205, 01207, 02100, 02101, 02102, 34242, 34246, 34247, 34251, 34252, 34280, 34283, 34284, 34286, 34287, 34290, 34292, 34293, 34294, 34296, 34298, 34500, 34503 | |
im Behandlungsfall | 26330 |
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 62 |
Gesamt (Euro) | 7,40 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024