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Beschreibung
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 36289
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 36290 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zu Nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren zur Laserbehandlung des benignen Prostatasyndroms (bPS) voraus.
Die Gebührenordnungsposition 36290 ist je Eingriff höchstens dreimal berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 464 |
Gesamt (Euro) | 55,37 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024