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Beschreibung
Intraocularer Eingriff der Kategorie X2
Obligater Leistungsinhalt
Anmerkung
Im Anschluss an die Leistung nach der Nr. 36351 kann für die postoperative Überwachung die Gebührenordnungsposition 36503 berechnet werden.
Im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition 36351 kann die Anästhesie nach der Gebührenordnungsposition 36801 bei Erbringung durch den Operateur bzw. 36820 bei Erbringung durch den Anästhesisten gemeinsam mit der Gebührenordnungsposition 36841 berechnet werden.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 1976 |
Gesamt (Euro) | 227,07 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/2, erstellt am 13.04.2023