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Beschreibung
Postoperative Überwachung im Anschluss an die Erbringung einer Leistung entsprechend den Gebührenordnungspositionen 36101, 36111, 36121, 36131, 36141, 36221, 36231, 36241, 36271, 36281, 36301, 36321, 36331, 36350, 36371, 36372 oder 36373 (außer Biopsieleistungen der Kategorie C1)
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 36502 für die postoperative Überwachung nach Durchführung einer intravitrealen Medikamenteneingabe gemäß den Gebührenordnungspositionen 36371 bis 36373 setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01910, 01911, 02100, 05350 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 29 |
Gesamt (Euro) | 3,33 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/4, erstellt am 29.09.2023